Neues Jugendschutzgesetz ab April 2016
Ab dem 1. April 2016
gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, die insbesondere den
Onlinehandel mit Tabakwaren betreffen und auch den Bestellprozess beeinflussen.
Die Gesetzeslage
mit dem Stichtag 1. April 2016 sind wir laut §10 Absatz 3 des
Jugendschutzgesetzes dazu verpflichtet, auf unserer Homepage deutlich zu kennzeichnen,
dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Zusätzlich bedarf
es einer genauen Überprüfung der Volljährigkeit unserer Kunden. In der Begründung zur
Gesetzesänderung heißt es dazu im Allgemeinen Teil, Abschnitt II:
„Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden im JuSchG folgende
Maßnahmen ergriffen: [...]
2. Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische
Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.“
Zur Umsetzung der Altersprüfung online heißt es weiterhin in Abschnitt VI,5:
„Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur
Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso-
Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check).“
Altersüberprüfung
Wir Arbeiten zur Altersverifikation mit SOFORT IDENT zur einfachen online Altersverifizierung.
Sie können aus zwei Unterschiedlichen Verfahren Auswählen.
- · Alters Überprüfung per Bankkonto mit Online Banking Login Daten.
- · Altersüberprüfung mit neuem Personalausweis.
Bei Problemen oder Fragen,
können wir sie auch Telefonisch unter 030/120 59 110 oder per Email unter info@smokershome.de unterstützen.
.
Mit einem Kundenkonto geht es einfacher.
Da wir die erfolgreiche Überprüfung Ihrer Volljährigkeit in Ihrem Kundenkonto hinterlegen
und speichern dürfen, langt es für Kunden mit Kunden-Konto, die Altersüberprüfung
einmal durchzuführen. Stellen Sie dazu bitte sicher, dass nur Sie Zugriff auf Ihr Passwort und
Kundenkonto haben. Kunden ohne Kundenkonto müssen bei jeder Bestellung erneut eine
Altersüberprüfung durchführen.
Zusätzliche Altersüberprüfung bei der Zustellung:
Auch bei der Zustellung der Pakete ist ab dem 01.04.2016 eine Altersüberprüfung, welche vom Zusteller vorgenommen wird, notwendig. Halten Sie oder der zur Entgegennahme
Berechtigte bei der Zustellung daher bitte Ihren Ausweis bereit. Auf unseren Paketen wird es
zukünftig auch einen Vermerk geben, der anzeigt, dass eine Auslieferung nur an
Personen über 18 Jahren erfolgen darf. Sollten Sie Ihren Ausweis nicht parat haben, wird Ihr
Paket sieben Tage in einer Postfiliale in Ihrer Nähe gelagert und kann gegen
Vorlage des Ausweises abgeholt werden.
Versand von Tabakwaren kann nur noch per DHL Erfolgen.
Leider unterstützt im Augenblick nur DHL den Versand mit Altersprüfung.
Daher kann der Versand von Waren die unter das Jungenschutzgesetzt fallen nur über DHL erfolgen.
Wir bitten sie die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen